AGB FÜR VERKAUF UND LIEFERUNG VON DIENSTLEISTUNGEN - MATERIAL - HARDWARE & SOFTWARE.

1. Geltungsbereich. 

 1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsverbindungen gelten für die WR Elektro GmbH mit Sitz in Düsseldorf.  

1.2. Die Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf und die Lieferung von Dienstleistungen - Materiallieferungen & Hardware- Produkten durch die WR Elektro GmbH an Endkunden. Software ist von der Haftung ausgeschlossen. 

1.3. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, WR Elektro GmbH hätte ihre Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB's gelten auch dann, wenn WR Elektro GmbH in Kenntnis ent- gegenstehender abweichender Bedingungen ihre Leistung vorbehaltlos erbringt oder liefert. 

 2. Vertragsabschluss. 

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend. 

 2.2. Der Kunde kann seine Aufträge schriftlich, fernmündlich oder durch Online-Auftrag ( z.B. E-Mail ) erteilen. 

 2.3. Ein Vertrag kommt zustande durch die in Absatz 2.2 genannten Bestätigung. Bei Endkunden im Geschäftsbereich kommt die VOB / B zur Anwendung, bei Endkunden im Privatbereich gilt das BGB. 

2.4. Der Inhalt des Vertrages zwischen dem Kunden und der WR Elektro GmbH richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt des Auftrages ( Angebotes ), der angegebenen Preise und Leistungen sowie der Ausführungsbeschreibung und diesen AGB's. Im Falle von Widersprüchen in den einzelnen Unterlagen gelten die Unterlagen in der vorgenannten Reihenfolge. 

 3. Preise / Zahlungsbedingungen. 

 3.1. Die Entgelte für die erworbene Leistung / Lieferung ergeben sich aus den bei Vertragsabschluss gültigen produktspezifischen Preisen ( Cu-Preise sind Tagespreise ) bzw. den angegebenen Leistungen pauschal oder im Nachweis. 

 3.2. Die Entgelte werden dem Kunden von WR Elektro GmbH in Rechnung gestellt und mit Zugang der Rechnung sofort fällig, ein Zahlungsziel ab Rechnungsdatum kann eingeräumt werden. Die Rechnung ist ohne Abzug sofort fällig, es sei denn eine Skontovereinbarung ist schriftlich vereinbart. Eine Zahlung gilt stets erst dann als erfolgt, wenn WR Elektro GmbH über den Betrag verfügen kann. 

3.3. Die Rechnung muss spätestens zu dem auf der Rechnung angegebenen Datum auf dem Konto der WR Elektro GmbH gutgeschrieben sein, ( 10 Tagefrist ). Die Zahlung hat auf das jeweils in der Rechnung angegebene Konto zu erfolgen.

 3.4. WR Elektro GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferten Hartware - Software und von losen Betriebsmitteln wie Z.B. Leuchten & Lampen und weitere bis zur vollständigen Bezahlung vor. Der Kunde ist bis zur vollständigen Bezahlung zur Weitergabe der Lieferung an Dritte, Verpfändung oder Über-Eignung zur Sicherheit nicht berechtigt. 

 3.5. Zahlt der Kunde aus Gründen, die er jeweils zu vertreten hat, den Rechnungsbetrag nicht bei Fälligkeit bzw. ist der Rechnungsbetrag nicht einziehbar, gerät der Kunde in Verzug. 

 3.6. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist WR Elektro GmbH zum Rücktritt vom Vertrag ( gilt auch bei Teilleistung oder Abschlagszahlungen) und zur Rückforderung der z.B. in 3.4 bezeichneten Hardware berechtigt. WR Elektro GmbH kann außerdem Verzugszinsen in jeweils gesetzlicher Höhe verlangen. 

3.7. Gegen Forderungen der WR Elektro GmbH kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsver- hältnis beruht. 

 4. Lieferung (Gefahrenübergang, Lieferzeit). 

 4.1. Mit der Übergabe der Ware an den Kunden oder einem seiner Vertreter geht die Gefahr an den Auftraggeber über. Gleiches gild bei Übergabe an einen Spediteur auf Wunsch des Kunden. 

 4.2. WR Elektro GmbH ist berechtigt, Teilleistungen zu Erbringen und zu Berechnen, auch wenn der Gesamtauftrag oder die Lieferung nicht in der Gesamtheit ausgeführt ist.

 4.3. Lieferverzug, der nicht durch persönliches Verschulden der WR Elektro GmbH hervor-gerufen wurde, kann nicht in Abzug gebracht werden. Mehrkosten, die dem Kunden durch den Lieferverzug entstehen, werden nicht übernommen.

 4.4. Gehört zum Liefer-und Leistungsumpfang auch Software, dann verbleiben die Urheberrechte bei den Lizenzgebern. Der Kunde erhält lediglich ein eingeschränktes Nutzungsrecht an der Software, im ist es insbesondere untersagt, die Software zurückzuentwickeln ( Reengineering ), zu reassembeln oder zu bearbeiten, zu ändern, zu vervielfältigen oder an Dritte zu übertragen.

 5. Gewährleistung / Haftung.

 5.1. Die Gewährleistung richtet sich nach den §§ 433 ff. BGB. Die Verjährungsfrist für Mängel- Ansprüche beträgt 2 Jahre und beginnt ab Erhalt der Ware oder Dienstleistung. 

5.2. Ist die Lieferung der Ware / Dienstleistung Mangelhaft, kann der Kunde Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung verlangen. WR Elektro GmbH verpflichtet sich bei begründeten Ansprüchen die Ware zu wandeln und die mangel-freie Dienstleistung zu erbringen. 

 5.3. WR Elektro GmbH haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, die durch das Liefern einer Ware oder Dienstleistung grob Fahrlässig herbeigeführt worden sind. Ansprüche sind sofort oder unmittelbar nach Bekannt werden des Schadens anzumelden, spätere Ansprüche können nicht mehr im Rahmen der Haftung übernommen werden. Produkthaftung wird an unseren Lieferanten in vollem Umfang weiter gegeben und nicht von uns Übernommen. 

 6. Vorauskasse. 

6.1. Bestehen vor oder nach Vertragsabschluss begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden, weil auf Grund der nach Ziffer 7 eingeholten Auskunft zu erwarten ist, dass die Durchsetzung von Forderungen gegenüber dem Kunden mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sein wird, insbesondere weil er mit Verpflichtungen aus anderen ( bestehenden oder früheren ) Verträgen im Rückstand ist oder solche Verträge nicht vertragsgemäß abgewickelt wurden oder vergleichbare Fälle vorliegen, kann WR Elektro GmbH Lieferung von Materialien und Leistung von der ganz oder teilweisen Vorauszahlung der Entgelte abhängig machen. 

 7. Auskunfteien 

 7.1. WR Elektro GmbH ist berechtigt, im Rahmen der Bonitätsprüfung bei Wirtschaftsauskunftteien Auskünfte über den Auftraggebers einzuholen. Gerichtsstand ist Düsseldorf.

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